Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten sowohl auf dem Gebiet des Individual- als auch auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts. Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den täglichen Fragen des Arbeitsrechts wie Vertragsabschlüssen, Änderungen von Arbeitsverträgen, Abschlüssen befristeter Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Fragen des Sonderkündigungsschutzes und allen anderen Problemen des Arbeitsrechts.
 
Wir betreuen Arbeitgeber im Umgang mit dem Betriebsrat und bieten Unterstützung bei der Ausarbeitung von Betriebsratsanhörungen und von Betriebsvereinbarungen.
 
Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Gestaltung, Änderung, Aufhebung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Beratung bei Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren

  • Führung von Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen

  • Beratung bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

  • Hilfe bei Umstrukturierungen des Unternehmens, bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsübergängen (§ 613 a BGB)

  • Beratung im Umgang mit dem Betriebsrat, Vertretung in  Beschlussverfahren und vor der Einigungsstelle

  • Ausarbeitung und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen

  • Beratung im Recht der Arbeitnehmerüberlassung

  • Beratung und Betreuung bei Fragen des Compliance

  • Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten


Es berät Sie:

Andreas Schramek

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jacob Zeeb

Fachanwalt für Arbeitsrecht