Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Bauaufträgen aber auch bei anderen Lieferungen und Leistungen öffentlich ausschreiben. Je nach dem Wert des Bauvorhabens oder der angefragten Leistung erfolgt die Ausschreibung national oder europaweit.

Bereits im Rahmen der Ausschreibung ergeben sich viele Rechtsfragen. Welche Vergabekriterien sind anzusetzen? Sind die vom Auftraggeber gestellten Vertragsbedingungen zulässig? Darf ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden?

Der Markt ist hart und die Konkurrenz ist groß. Kein Unternehmen kann es sich erlauben, auf einen Auftrag zu verzichten, der ihm eigentlich zustünde. Andererseits darf ein öffentlicher Auftraggeber die zwingenden Vergabevorschriften nicht umgehen, um einen ihm genehmen Auftragnehmer auszuwählen.


Es beraten Sie:

Christian Meier

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht


STEFAN VASTERS

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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