Öffentliches Baurecht

Wir helfen Ihnen, wenn Sie Schwierigkeiten haben sollten, eine baurechtliche Genehmigung zu erhalten oder wenn Sie beabsichtigen, sich gegen eine solche Genehmigung z. B. Ihres Nachbarn zur Wehr zu setzen.

Die Frage nach der Erteilung einer Baugenehmigung ist jedoch nur ein kleiner Ausschnitt der Probleme im öffentlichen Baurecht. Zu klären sind planungsrechtliche Fragen wie die, ob für das Objekt ein Bebauungsplan existiert. Ist das der Fall, muß geprüft werden, ob er wirksam ist oder er überhaupt zu Ihrem Schutz erlassen wurde. Liegt kein Bebauungsplan vor, gelten wieder andere Bestimmungen, deren Einhaltung bezogen auf das konkrete Objekt geprüft werden sollte.

Neben den bauplanungsrechtlichen Fragen bestehen regelmäßig parallelbauordnungsrechtliche Zusammenhänge, die sich mit der konkreten Ausgestaltung des Objektes befassen, beginnend bei Höhe, Breite und Abständen bis hin zur Farbe der Fassade.


Es beraten Sie:

Stefan Vasters

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht


Leisner-1.jpg

Bernhard Leisner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht