Christian Meier

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Vergaberecht
 

Christian Meier studierte in Bonn und Würzburg; die Referendarausbildung absolvierte er in Bayern, wo er 1990 auch sein 2. Staatsexamen ablegte.  Seine ersten  anwaltlichen Erfahrungen sammelte er in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Baden-Württemberg und Los Angeles. Seit 1994 ist er Partner unserer Kanzlei.

Rechtsanwalt Meier verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Baurecht und Vergaberecht. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Vergaberecht. Seit vielen Jahren ist er auf die bauvorbereitende und baubegleitende Rechtsberatung vor allem beim Neu- und Umbau von Krankenhäusern spezialisiert. Er betreut eine Reihe von Kliniken bei Vergabeverfahren zur Beschaffung von Medizintechnik und anderen klinikspezifischen Einkäufen. Hierdurch erwarb er grundlegende Einblicke in die Abläufe im Krankenhaus, was in seine tägliche Beratungspraxis einfließt.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das Architektenrecht und die Beratung von Ingenieuren. Hierbei vertritt er die Planungsbüros bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen, bei der Abwehr von Haftungsansprüchen und nicht zuletzt in Verfahren über die öffentliche Vergabe von Planungsaufträgen.

Auf Wunsch hält Rechtsanwalt Meier In-House-Schulungen im Baurecht und Vergaberecht ab.

Nach einer entsprechenden Zusatzausbildung wurde er in die Schlichter- und Schiedsrichterliste nach SO-Bau eingetragen. Christian Meier ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilenrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) sowie Mitglied im Gesetzgebungsausschuss für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein. Er ist Autor diverser bau- und vergaberechtlicher Fachpublikationen und Lehrbeauftragter der Bauhausuniversität Weimar.

Fachpublikationen u. a. in:
- Neuenfeld, Handbuch des Architektenrechts, Band 1
- Ulbrich (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht
- Die kaufmännische Rügepflicht am Bau, IBR-Online 2012, 1000 ff.
- Rügeobliegenheit einer Bau-ARGE beim Erwerb herzustellender Betonfertigteile, (Entscheidungsanmerkung), NJW 2012, 2124
- Zwischenstreit über Nebenintervention und Interventionswirkung, NZBau 2016, 270,
- Würfele Sohn Meier (Hrsg.), Lehrbuch des privaten Baurechts, Bundesanzeiger Verlag 2018
- Bereicherungsanspruch gegen fehlerhaft planenden Architekten nach überobligatorischer Kostenerstattung, (Entscheidungsanmerkung), NZBau 2019, 514
- Ausgewählte Aspekte der Streitverkündung, in: Festschrift für Peter Oppler, Werner Verlag 2021


Rechtsgebiete:

  • Bau- und Architektenrecht
  • Vergaberecht