Bau- und Architektenrecht
Immer weiteren Raum nimmt auch das Architektenrecht ein. Hierzu gehören sämtliche Rechtsprobleme von Architekten und Ingenieuren im Baubereich. Zum einen treten sehr häufig Probleme bei der Berechnung der Architektenhonorare auf. Zum anderen ist in den letzten Jahren ein Trend zur Verschärfung der Architekten- und Ingenieurhaftung zu beobachten. Dieser beschränkt sich nicht nur auf klassische Planungsfehler, häufig wird der Architekt auch für Mängel der Bauunternehmen in die Mithaftung genommen.
Das private Baurecht beschäftigt sich mit Fragen der Bauvertragsgestaltung sowie der Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer vor, während und nach der Bauausführung. Das Bauvertragsrecht hat sich in der Zwischenzeit so verselbständigt, daß ohne tiefgreifendes Spezialwissen die entsprechenden Rechtsprobleme nicht bewältigt werden können. So zeigt die Erfahrung, daß eine sorgfältige Vorbereitung des Bauvorhabens, insbesondere durch sinnvolle Abfassung der Verträge aber auch der Leistungsbeschreibungen, spätere Probleme und insbesondere Auseinandersetzungen zwischen den Baubeteiligten vermeiden kann.
Es besteht auch die Gefahr, daß durch übereilte Reaktionen bei Problemen im Bauablauf nicht nur Rechte verloren gehen, sondern auch erheblicher juristischer und wirtschaftlicher Schaden entsteht. Wir meinen daher, daß eine vernünftige baubegleitende Rechtsberatung nicht nur zum erfolgreichen Abschluß eines Bauvorhabens, sondern auch zum wirtschaftlichen Erfolg der Bauvertragsparteien beiträgt.
Sollte es dennoch zum Streit über die Höhe der Vergütung, der Berechtigung von Nachtragsforderungen oder über mangelhafte Bauausführung kommen, können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung bei Bauprozessen effektiv zur Seite stehen.