Arzthaftungsrecht

Bei der Arbeit jedes Menschen kann es zu Fehlern kommen. Die tiefgreifendsten Konsequenzen hat dies oftmals bei einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung. Die Patienten sind aber bei "Kunstfehlern" nicht schutzlos gestellt. Unsere Rechtsordnung gewährt Ihnen weitreichende Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Andererseits werden Ärzte auch häufig zu Unrecht wegen vermeintlicher Behandlungsfehler in Anspruch genommen. Zwar steht hinter dem Arzt meist eine Haftpflichtversicherung, jedoch ist jeder Mediziner daran interessiert, die Qualität seiner Arbeit zu verteidigen.


Es berät Sie:

Andreas Schramek

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht